Vermögensauseinandersetzung

Im Zuge einer Scheidung findet auch die Vermögensauseinandersetzung des in einer Zugewinngemeinschaft während der Ehe entstandenen, gemeinsamen Vermögens statt. Das kann beispielsweise Schenkungen zwischen den Ehepartnern, gemeinsame Konten der Ehepartner, gemeinsame Verbindlichkeiten der Ehepartner und vieles mehr betreffen.

  • Nachfolgend eine Auswahl von Fragen, die sich viele Eheleute vor einer Scheidung stellen und hierzu fachkundige Beratung, sowie Vertretung durch einen Anwalt suchen.
  • Was sollte ich nach der Trennung hierzu als erstes beachten?
  • Habe ich eine Berechtigung am Guthaben eines Einzelkontos meines Ehegatten, für das ich eine Kontovollmacht habe/hatte?
  • Was kann ich tun, wenn mein Ehegatte nach der Trennung einen größeren Geldbetrag von meinem Alleinkonto, für das er eine Vollmacht hat, abgehoben hat?
  • Wie sieht eine solche Abhebung bei Gemeinschaftskonten aus?
  • Welche Gefahren bergen Sparbücher?
  • Darf ein Ehegatte das auf den Namen der Kinder angelegte Geld abheben?
  • Hafte ich für Schulden meines Ehepartners?
  • Wie werden gemeinsame Kredite behandelt?
  • Was geschieht mit einer im gemeinsamen Eigentum stehenden Immobilie?
  • Welche Ansprüche habe ich, wenn mein Ehegatte Alleineigentümer der gemeinsam bewohnten Immobilie ist?
  • Wie sind Schenkungen zwischen den Eheleuten zu behandeln?
  • Habe ich einen Anspruch auf Ausgleich, wenn ich regelmäßig im Geschäft meines Ehegatten mitgearbeitet habe?
  • Habe ich einen Anspruch darauf, dass mein Ehegatte auch nach der Trennung der Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung zustimmt?

 

Sollen Sie sich auch einige dieser Fragen stellen, können Sie gerne einen Beratungstermin mit unserem Sekretariat vereinbaren.

 

Telefon: +49 (0)821 38 007

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