Unterhalt
- Trennungsunterhalt - ist der Zahlungsanspruch, den der Ehegatte mit geringerem oder keinem Einkommen als Ausgleich ab erfolgter Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung hat.
- Ehegattenunterhalt - ist der Zahlungsanspruch, den der Ehegatte nach der Scheidung im Rahmen der nachehelichen Solidarität auf Dauer oder zeitlich begrenzt, (insbesondere wegen Betreuung, Krankheit, Alter, Aufstockung, u.a.) hat.
- Kindesunterhalt - ist vom nichtbetreuenden Elternteil für das Kind zu leisten, solange das Kind bedürftig ist.
- Elternunterhalt - ist bei Bedürftigkeit der Eltern von den Kindern zu zahlen.
- Unterhaltsabänderung - Bei Änderung der Einkommensverhältnisse der Beteiligten muss der Unterhalt angepasst werden.
Telefon: +49 (0)821 38 007
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