Sorgerecht
Das elterliche Sorgerecht beinhaltet die Pflicht und das Recht der Eltern, für das minderjährige Kind zu sorgen (§ 1626 I BGB). Die elterliche Sorge des Kindes liegt bei beiden Eltern gemeinsam, wenn diese bei Geburt des Kindes verheiratet sind. Anderenfalls kann unter den Voraussetzungen der §§ 1626a BGB die gemeinsame elterliche Sorge vereinbart werden.
Um das Kindeswohl gemeinsamer Kinder auch nach der Trennung sicherzustellen, ist viel Sensibilität aber auch juristischer Sachverstand erforderlich.
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Telefon: +49 (0)821 38 007
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Ausführlichere Informationen zum Sorgerecht finden Sie hier unter: Elterliche Sorge