Ehegattenunterhalt

Anspruch auf Unterhalt haben Sie, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben und Sie sich nicht selbst unterhalten können, Ihr Ehepartner aber leistungsfähig ist. Für gewöhnlich ist dies der Fall, wenn Ihr Partner ein höheres Einkommen hat als Sie. Insofern bei Bedürftigkeit keine Leistungsfähigkeit Ihres ehemaligen Ehegatten besteht, können Sie Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld erheben.

Gerne beraten berate ich Sie über Ihrer Ansprüche oder Pflichten bezüglich dem Ehegattenunterhalt nach einer Scheidung. In der Zeit von der Trennung bis zur Scheidung erhalten  Ehepartner mit Anspruchsvoraussetzungen auch Trennungsunterhalt, bis zur Rechtskraft der Scheidung. Siehe auch Trennungsunterhalt. Unsere Kanzlei für Familienrecht liegt nur 600 Meter Fußweg vom Familiengericht in Augsburg entfernt.

Fragen Sie unverbindlich per Kontaktformular, telefonisch oder per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für einen Erstberatungtermin, bei uns in Augsburg in der Hermanstr. 5, 86150 an.

Telefon: +49 (0)821 38 007

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