Scheidungsfragen
Trennen sich Ehepartner zur Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder beabsichtigen Ehepartner die Scheidung, wirft dies eine Vielzahl von Problemen und Fragen auf, die wegen ihrer Komplexität meist nur mit anwaltlicher Hilfe beantwortet werden können. Die frühe Hinzuziehung eines Anwalts ist daher im Familienrecht stets sinnvoll.
Zunächst ist meist zu klären, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen. Hierbei ist die seit 01.01.08 gültige Neuregelung des Unterhaltsrechts zu berücksichtigen. Sind gemeinschaftliche Kinder vorhanden, ist die seit 01.01.08 neu geregelte Rangfolge von Unterhaltsberechtigten zu berücksichtigen.
Zu klären ist ob bei Vorhandensein gemeinschaftlicher Kinder Anträge zur Änderung des Sorgerechts und zum Kindesumgang gestellt werden müssen oder ob hier eine außergerichtliche Einigung erfolgen kann.
Oft sind die Rechtsverhältnisse an der früheren Ehewohnung und am Hausrat zu regeln. Geklärt werden muss, wann die Vorraussetzungen für die Durchführung des Scheidungsverfahren vorliegen und was hierbei zu beachten ist.
Häufig ist im Rahmen des Güterrechts der Zugewinnausgleich durchzuführen oder sonstige Regelungen bezüglich einer gemeinschaftlichen Immobilie zu treffen. Auch erbrechtliche Folgen einer Scheidung sind zu berücksichtigen und entsprechende Vorsorge zu treffen.
Als erfahrener Scheidungsanwalt verstehe ich meine Aufgabe darin, Sie in rechtlich kompetenter Weise von Beginn der Trennungsphase bis zur Abwicklung des Scheidungsverfahrens umfassend und intensiv zu betreuen.
Auch nach Beendigung des Scheidungsverfahrens wird wegen geänderter tatsächlicher Verhältnisse, wie Einkommensverhältnisse oder aber auch wegen geänderter Rechtsprechung oder Änderung der Gesetzgebung, gerade bezüglich Unterhalt, aber auch Kindesumgang und elterlicher Sorge häufig wieder der Bedarf einer kompetenten rechtlichen Betreuung bestehen. Hierfür stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung gerne zur Verfügung.
Sollte Beratungs- oder Handlungsbedarf bestehen, können Sie mit meiner Kanzlei gerne kurzfristig einen Termin vereinbaren. Ich bin gerne bereit Ihnen kurzfristige Termine einzuräumen, da eine frühzeitige Beratung dazu dient, dass unnötige Fehler vermieden werden und kostenintensive Verfahren verhindert werden können.
Die Kosten einer Erstberatung deckt meist eine Rechtschutzversicherung. Besteht keine Rechtschutzversicherung, werden sie selbstverständlich über die Kostenhöhe vor der Beratung aufgeklärt.
Bei Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit einer für Sie kostenfreien Beratung im Wege der Beratungshilfe.
Bei der Vertretung in gerichtlichen Verfahren besteht bei Bedürftigkeit die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe. Auch hierüber werden Sie von uns eingehend beraten.